Aufnahme-Voraussetzungen

Alle Fachärzte und Fachärztinnen in Deutschland, die schwerpunktmäßig uro-onkologische Patienten betreuen, können beantragen, Mitglied zu werden. Juristische Personen, die schwerpunktmäßig uro-onkologische Patienten betreuen, können ebenfalls beantragen, Mitglied zu werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Die schwerpunktmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet der onkologischen Versorgung ist glaubhaft zu machen.

Im Interesse einer Qualitätssicherung ist die Dokumentation gemäß der Richtlinien des Verbands bindend.

Der Ablauf zur Aufnahme im Verein

  • Die Mitgliedschaft ist unter Anerkennung der Satzung des Verbands schriftlich zu beantragen.
  • Der Antrag ist über die Geschäftsstelle an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • Das Ergebnis der Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden.
  • Gegen die Ablehnung kann der Bewerber innerhalb eines Monats ab Zugang der ablehnenden Entscheidung Widerspruch zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einlegen, die dann über die Aufnahme endgültig entscheidet.
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