Tumordok 2.0 Hilfe (FAQ)

ICH BIN NEU HIER. WO FANGE ICH AN? (KURZANLEITUNG)

• Direkt nach dem Einloggen sehen Sie die Startseite, das ist der Übersichtsbereich aller Module des Systems. Hier wählen Sie aus, ob Sie mit der VERSUS-Studie (Tumor-Basisdokumentation inkl. Krebsregistermeldung) oder sonstigen derzeit laufenden Studien fortfahren möchten. Sie sehen nur die Studien, an denen Sie aktuell teilnehmen.

• Für die Tumor-Basisdokumentation inkl. Krebsregistermeldung klicken Sie auf „VERSUS-Studie“. Jetzt sehen Sie das Dashboard, hier finden Sie alle wesentlichen Informationen für die Basisdokumentation zusammengefasst, z.B. die Daten Ihrer Praxis und die Patienten, die derzeit noch unvollständig sind und bearbeitet werden müssen.

Menueleiste

• Ganz oben finden Sie die Menüzeile, die Buttons für die wichtigsten Aktionen und Orte enthält. Ganz rechts finden Sie die Einstellungen zu Ihrem Benutzerkonto.

• Direkt unter der Menüzeile finden Sie die Navigationszeile, die Ihnen dynamisch zeigt, wo in der Patientendokumentation Sie sich gerade befinden. Per Mausklick können Sie hier direkt zu einem übergeordneten Bereich springen, z.B. zur Übersichtsseite des einzelnen Patienten oder zur Liste aller Patienten.

• Klicken Sie in der Menüzeile auf „Patienten“. Sie sehen die Liste aller bisher im System angelegten Patienten/innen.

• Klicken Sie auf „Hinzufügen“. Geben Sie nun die Patienten-Stammdaten ein. Hier dokumentieren Sie auch, ob der Patient mit der pseudonymisierten Speicherung der Daten in der d-uo-Tumordokumentation einverstanden ist.

• Nach dem Speichern gelangen Sie zur Patientenübersicht, in der Sie die weitere Dokumentation allgemeiner Patientendaten vornehmen können (Anamnese, Abschluss). Die Patientenübersicht erreichen Sie immer auch über die Patientenliste, indem Sie dort den gewünschten Patienten anklicken.

• Jeder Tumor des/der Patienten/in wird einzeln erhoben. Klicken Sie hierzu in der Patientenübersicht auf „Neue Erhebung“ und geben Sie die Diagnosedaten ein.

• Dokumentieren Sie bei Bedarf auch Operationen, Folgevisiten, Therapien etc., die mit diesem Tumor in Zusammenhang stehen. Hierzu finden Sie in der Tumorübersicht die entsprechenden Formulare. Die Tumorübersicht erreichen Sie immer, indem Sie in der Patientenübersicht den gewünschten Tumor anklicken.

• Informationen und Hinweise zur Dokumentation finden Sie im Bereich PATIENTEN DOKUMENTIEREN ALLGEMEIN auf dieser Seite.

• Wenn die aktuelle Tumorerkrankung des Patienten dem Krebsregister übermittelt werden soll, füllen Sie in der Tumorübersicht auch das Formular „Krebsregistermeldung” aus. Hier dokumentieren Sie, ob der Patient/die Patientin über die Meldung informiert wurde und ggf. widersprochen hat.

Klicken Sie in der Menüzeile auf den Button „Vorlagen“. Hier legen Sie bei Bedarf Ärzt/innen (inkl. Ihrer Person) an, die
a) für Ihre Patienten als Operateure tätig sind
b) als Melder gegenüber dem Krebsregister auftreten (und entsprechend vergütet werden sollen)

Der Sinn der Vorlagen ist, dass Sie die entsprechenden Ärzte hier einmalig anlegen, somit bei der Patientendokumentation einfach auswählen nicht jedesmal alle Daten neu eingeben müssen.

• Wenn Sie eine gewisse Anzahl Patient/innen dokumentiert haben, können Sie Ihre erste Krebsregistermeldung erstellen. Dazu klicken Sie in der Menüleiste den Button „Krebsregister“, dann „Erstellen“ und folgen den Anweisungen.

• Jetzt werden alle bis dahin vollständig dokumentierten Patienten in eine Datei geschrieben. Diese Datei laden Sie herunter und übermitteln sie dem Krebsregister. Das funktioniert pinzipiell ähnlich der Abrechnungsdatei. Genaueres zur Übermittlung finden Sie weiter unten im Bereich KREBSREGISTER ALLGEMEIN und in den nach Bundesländern sortierten Hinweisen.

Siehe auch „Kurzanleitung Krebsregistermeldung“ weiter unten.

EINLOGGEN UND BENUTZER EINRICHTEN

Bitte geben Sie auf der Anmeldung-Seite unter „Benutzername“ Ihren Benutzernamen ein (ggf. identisch mit dem aus dem alten Tumordok.-System) – nicht Ihre E-Mail-Adresse.

Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen: Bitte klicken Sie auf der Anmeldung-Seite den Link „Passwort vergessen“ und folgen Sie den Anweisungen. Falls Sie hier nicht weiterkommen: Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 030 2844 5005, per E-Mail an ct@d-uo.de oder per Fax an 030 2844 5009.

Falls Sie Ihren Benutzernamen nicht mehr wissen: Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 030 2844 5005, per E-Mail an ct@d-uo.de oder per Fax an 030 2844 5009.

Falls Sie Ihre mit dem Nutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer nicht mehr wissen: Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 030 2844 5005, per E-Mail an ct@d-uo.de oder per Fax an 030 2844 5009.

Die einmalig notwendige Zweiwege-Authentifizierung bei der Einrichtung der Zugänge zur Tumordokumentations-Plattform dient dem Schutz Ihrer Patientendaten. So wird sichergestellt, dass nur die vom Ihnen als Dokumentare benannten Personen Zugriff auf die sensiblen Patientendaten erhalten.

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 030 2844 5005, per E-Mail an ct@d-uo.de oder per Fax an 030 2844 5009.

Bitte geben Sie im Bereich Passwort vergessen unter „Benutzername“ Ihren Benutzernamen ein (ggf. identisch mit dem aus dem alten Tumordok.-System) – nicht Ihre E-Mail-Adresse. Das System sendet dann eine E-Mail mit Anweisungen zum (Zurück)setzen des Passworts an die mit Ihrem Benutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse. Warten Sie bis max. 2h nach Anfordern und sehen Sie auch im Spam-Ordner nach. Falls keine E-Mail ankommt: Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 030 2844 5005, per E-Mail an ct@d-uo.de oder per Fax an 030 2844 5009.

Die Melder-ID ermöglicht eine eindeutige Identifizierung der meldenden Person gegenüber dem Krebsregister. Sie ist daher Teil jeder Krebsregister-Meldung. Zur Nutzung der elektronischen Meldung (z.B. über das Tumordokumentations-System) benötigen Sie ggf. eine zusätzliche elektronische Melder-ID, auch „Schnittstellenmelder-ID“ genannt, die Sie von Ihrem Krebsregister erhalten. Im Tumordokumentations-System ist die erteilte Melder-ID wie folgt zu hinterlegen.

Vorlagen > KR-Melder: Alle Ärzte, die in der Praxis melden, hier einmalig anlegen und erteilte Melder-IDs eintragen:

1) Melder-ID: Die dem Arzt/Ärztin erteilte individuelle Melder-ID, die den Leistungserbringer der Meldung kennzeichnet, also den Arzt/die Ärztin, der/die die Vergütung erhält. Es können beliebig viele Leistungserbinger pro Praxis angelegt werden. In Nordrhein-Westfalen wird i.d.R. pro Praxis nur eine Melder-ID erteilt, diese ist dann gleichzeitig die „Organisation-Melder-ID“ (siehe nächster Punkt). Bitte beachten Sie, dass jede Melder-ID nur einmal vergeben werden darf, d.h. die unter Vorlagen > KR-Melder angelegten Ärzte müssen in jedem Fall unterschiedliche Melder-IDs haben.

2) Organisation-Melder-ID: In der Regel tragen Sie hier nochmals Ihre Melder-ID ein (siehe 1)), da die beiden IDs in Einzelpraxen zumeist identisch sind. Für Gemeinschaftspraxen empfehlen wir: Tragen Sie die Melder-ID des Arztes hier ein, der für die Meldungen in Ihrer Praxis hauptverantwortlich ist. Bei MVZ/Klinik hier die Organisations-ID eintragen, sonst Melder-ID eines [beliebigen] Arztes. Manche Krebsregister vergeben pro (Gemeinschafts)Praxis eine eigenständige „Absender-ID“, diese dann hier eintragen. Die hier eingetragene ID wird dem gesamten Meldungspaket, das ggf. mehrere Patienten und Ärzte enthält, vorangestellt. Das Krebsregister Sachsen-Anhalt möchte an dieser Stelle die Betriebsstätten-Nummer (BSNR).

Das Institutionskennzeichen müssen Sie unter Vorlagen>KR-Melder nur dann angeben, wenn eines vorhanden ist. Dies ist nur bei MVZ oder Kliniken der Fall – Einzel- und Gemeinschaftspraxen benötigen kein Institutionskennzeichen.

DAS NEUE SYSTEM TUMORDOK 2.0

Wir unterstützen die jeweils aktuellen Versionen von Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge und Safari. Etwas ältere Versionen dieser Browser können verwendet werden. Das empfehlen wir allerdings nicht, weil sie fast immer Sicherheitslücken enthalten. Andere standardkonforme Browser wie Opera, Vivaldi, SeaMonkey, Waterfox, Pale Moon u.a. sind verwendbar, werden aber nicht offiziell unterstützt. Der Microsoft Internet Explorer wird nicht unterstützt.

D-uo hat nach Hinweisen von Nutzern und eigenen Erfahrungen mit dem alten Tumordok.-System einige Pflichtfelder angepasst, um die Datenqualität des vereinsinternen Datensatzes zu steigern.

Für Ihre Dokumentation: Sie können die Patienten durchgehen und die fehlenden Angaben nachdokumentieren. Für die Krebsregistermeldung sind die Hinweise mit blauen Ausrufezeichen allerdings unschädlich, hier wäre lediglich ein rotes Ausrufezeichen zu beachten, das auf unvollständige oder fehlende Krebsregister-Angaben hinweist.

Direkt nach dem Einloggen finden Sie auf der Startseite im Bereich „Studien“ die weiteren derzeit laufenden Studien. Sie sehen hier nur die Studien, an denen Ihre Praxis teilnimmt.

Bitte beachten Sie, dass die Studien „Thuroc“ und „Lebesqualität“ (LQ) in die Basisdokumentation (Tumordokumentationssystem 2.0) integriert sind. Hier wählen Sie in den Stammdaten bereits angelegter Patienten direkt aus, an welcher der beiden Studien der/die Patient/in teilnimmt und erhalten dann in der Dokumentation studienspezifische Zusatzfragen.

PATIENTEN DOKUMENTIEREN ALLGEMEIN

Bei gesetzlich versicherten Patienten (GKV-Versicherte) sind immer sowohl die Kassennummer (IK) als auch die Versicherten-Nr. des Patienten anzugeben. Bitte achten Sie darauf, die Kassennummer (IK – beginnt mit Ziffer) und die Versicherten-Nr. (beginnt mit Buchstabe) in die korrekten Felder einzutragen. Bei Privatpatienten ist lediglich die Kassennummer (IK) anzugeben, das Feld „Versicherten-Nr.“ kann leer bleiben.

Stellen Sie sicher, dass die Kassennummer (IK) 9-stellig ist. Falls Ihr Praxis-System nur 7 Stellen anzeigt, stellen Sie der Nummer bitte eine '10' oder '16' voraus. Alle GKV-IKs beginnen mit 10. Alle PKV-IKs beginnen mit 16.

Falls die Ihnen vom Praxis-System angezeigte IK einer privaten Versicherung mit 99 beginnt: Es handelt sich nicht um eine gültige IK, sondern eine interne Verwaltungsnummer, die nicht zur Verrechnung von Leistungen genutzt werden darf. Sie finden die korrekte IK hier in den FAQ nach unter „Kassennummern (IK) privater Kassen zum Nachschlagen“.

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist keine Vollkrankenkasse und kann derzeit nur mit dem Ersatzcode 970000011 (Selbstzahler) gemeldet werden.

Auch Tippfehler sind nicht auszuschließen: Unser System prüft (vergleichbar zur Eingabe einer IBAN bei Ihrer Bank) mittels einer Prüfziffer, ob die IK gültig ist, um die Fehlerlisten der Krebsregister kurz zu halten.

Die korrekte Kassennummer (IK) gesetzlicher Kassen ist auf der Chipkarte angegeben bzw. hier recherchierbar:
https://www.cida.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/07/IK_Liste_Krankenkassen.xls
oder
https://www.dguv.de/arge-ik/ik-adress-suche/index.jsp


Besonderheit seit Einführung des neuen Krebsregisterexports oBDS 3:

Achtung, einige Krankenkassen (Postbeamtenkrankenkasse Stuttgart, Feuerwehr, Heilfürsorge) etc. haben IK-Nummern, die gesetzlichen Kassen vorbehalten sind, vergeben aber keine Versichertennummern nach dem gesetzlichen Standard. Solche Patienten können Sie derzeit nur als "unbekannte Kasse" mit dem Code 970000022 melden. Wir klären derzeit mit den Krebsregistern, wie solche Ausnahmen technisch abbildbar sind.

Besteht für den Patienten keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht und/oder ist keine private Krankenkasse bekannt, so ist anstelle der IK-Nummer ein Ersatzcode zu melden:

• Selbstzahler: 970000011

• Patienten, deren Kostenträger keine IK-Nummern verwenden (z.B. Gefängnisinsasse, Bundeswehrangehöriger): 970001001

• Asylbewerber: 970100001

• Privatversichert, Kasse unbekannt: 970000022 (Meldung wird ggf. nicht durch das Krebsregister vergütet)

• keine Angabe zum Kostenträger: 970000099 (Meldung wird ggf. nicht durch das Krebsregister vergütet)

Kassennummern (IK) aller derzeit aktiven privaten Kassen:

Allianz: 168140346
Alte Oldenburger: 168141427
Alte Oldenburger von 1927: 168140108
ARAG: 168141121
AXA: 168140950
Barmenia: 168140426
Bayerische Beamtenkrankenkasse: 168141347
Berlin-Kölnische: 168140299
Central: 168140040
Concordia: 168141187
Continentale: 168140017
DBV (=AXA): 168140950
Debeka: 168140288; Achtung, deren Betriebskasse "Debeka BKK" ist eine GKV mit Chipkarte!
Deutscher Ring: 168140131
DEVK: 168141314
DKV: 168140448
Envivas: 168141212
ERGO Direkt: 168141267
Familienfürsorge: 168140073
FAMK (Freie Arzt- und Medizinkasse): 168140530
Generali Krankenversicherung: 168140040
Gothaer: 168141198
Hallesche: 168140437
HanseMerkur: 168140186
HanseMerkur S (Speziale): 168141223
HUK-Coburg: 168141176
Inter Versicherungsgruppe: 168140313
Krankenunterstützungskasse der Berufsfeuerwehr: 168141041
LIGA: 168140518
LKH: 168140119
LVM-AG: 168141096
Mannheimer: 168141234
Mecklenburgische: 168141416
Münchener Verein: 168140379
Nova: 168140175
Nürnberger: 168141256
ottonova: 168141461
PAX Krankenversicherung: 168140062
PAX-Familienfürsorge: 168141438
Postbeamtenkasse: 950885055 (für Niedergelassene); 950585030 (für Krankenhäuser)
Provinzial: 168141358
R+V: 168141165; Achtung, deren Betriebskasse "R+V BKK" ist eine GKV mit Chipkarte!
Signal Iduna: 168140028
SONO: 168140825
St. Martinus: 168141063
Süddeutsche: 168140391
UKV Union: 168141085
uniVersa: 168140459
Verband der Privaten Krankenversicherung: 168100008
Versicherungskammer Bayern: 168141347
Victoria: 168141052
vigo: 168141154
Württembergische: 168141392

Bei unbekannter Kasse geben Sie bitte den Ersatzcode 970000022 ein.

Für die VERSUS-Studie (Tumordokumentation mit Krebsregistermeldung) sind zwei verschiedene Arten des Einverständnisses zu unterscheiden:

1. Einverständnis zur Teilnahme an der VERSUS-Studie (Dokumentation für den d-uo-Basisdatensatz), und

2. Einverständnis zur Krebsregistermeldung.

zu 1: Damit die Patientendaten pseudonymisiert für die d-uo-Registerstudie verwendet werden dürfen, wird das Einverständnis des Patienten schriftlich benötigt. Aufklärung und Einverständniserklärung finden Sie hier: https://d-uo.de/materialien

Dokumentiert wird das Einverständnis hier: Patientenübersicht>Stammdaten>Patientenaufklärung und Einverständnis.

Ohne schriftliches Einverständnis kann das System dennoch zur Krebsregister-Meldung genutzt werden, hierfür sind lediglich die Felder mit roten Sternchen auszufüllen. Ausnahme Sachsen: In Sachsen ist eine Nutzung des Systems nur bei Vorliegen des Einverständnisses vom Patienten erlaubt. Die Einverständniserklärung gilt pro Patient.

zu 2: Für die Krebsregister-Meldung existiert i.d.R. eine Widerspruchslösung, d.h. es ist kein Einverständnis des Patienten nötig; der Patient kann der Meldung lediglich widersprechen. Auch bei Widerspruch ist die Krebsregister-Meldung einzureichen (gesetzlich verpflichtend), wird aber vom System entsprechend gekennzeichnet. „Widerspruch“ oder „nicht widersprochen“ zur Krebsregistermeldung werden hier dokumentiert: Patientenübersicht>Tumorerkrankungen>Krebsregister-Meldung>Meldebegründung.

Entsprechende Aufklärungsbögen erhalten Sie von Ihrem regionalen Krebsregister. Die Aufklärung gilt pro Tumor.

Wählen Sie 'unbekannt', wenn tatsächlich keinerlei Informationen über das Geschlecht vorliegen. Steht auf der Chipkarte oder sonstigem amtlichem Dokument „keine Angabe“, dann wählen Sie 'unbestimmtes Geschlecht'.

Für die Systeme Medistar und Quincy existieren Lösungen zum automatisierten Stammdatenimport in das Tumordokumentations-System. Dies ist insbesondere für Praxen interessant, die eine hohe Zahl von Patienten gleichzeitig melden müssen oder einen Dokumentationsstau abarbeiten wollen. Wenden Sie sich dafür an die Geschäftsstelle unter 030 2844 5005, per E-Mail an ct@d-uo.de oder per Fax an 030 2844 5009.

Für vergleichsweise selten verwendete Systeme (Medical Office, Easymed, Medatixx, Medys, Duria, EL, XConcept, Datavital, Tomedo u.a.) wird es in absehbarer Zeit keine durch den Verband organisierte automatisierte Lösung geben. Bei Bedarf wenden Sie sich ggf. an Ihren IT-Dienstleister bzw. den Hersteller der Software, um Möglichkeiten für eine individuelle Umsetzung in Ihrer Praxis zu besprechen.

Die Farben der Statusmeldungen, der Fehlermeldungen sowie die Kennzeichnung von Pflichtfeldern sind in der gesamten Oberfläche konsistent:

Grün: Alle Daten sind vollständig und korrekt

Blaues * oder (!): Diese Angaben werden für den VERSUS-Datensatz benötigt, sind aber optional.

Rotes (!): Diese Angaben sind für die Krebsregistermeldung erforderlich. Bei Leerlassen ist Speichern des Formulars dennoch möglich.

Rotes (X): Diese Angaben sind zum Anlegen des Formulars erforderlich. Wenn sie fehlen, kann das Formular nicht gespeichert werden.

Das (Erst-)Diagnosedatum ist der Tag, an dem die Tumordiagnose sicher gestellt werden kann (vgl. AJCC Cancer Staging Manual 8th ed., S. 12). Wenn Sie als Diagnosedatum im Formular „Ersterhebung“ das Datum des histologischen Berichts bzw. der Stanze wählen, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite.

Das Krebsregister Hamburg möchte bei PCa-Patienten als Diagnosedatum bereits (falls vorhanden) das Datum des ersten auffälligen PSA-Werts.

Bitte achten Sie in dem Zusammenhang darauf, dass der im Formular „Ersterhebung“ dokumentierte PSA-Wert (der zur Diagnose geführt hat) nicht nach dem Diagnosedatum liegt.

Für eine gültige, vergütungsrelevante Diagnosemeldung sind die TNM-Angaben und Morphologie-Angaben erforderlich. Die Angabe "nein" oder "unbekannt" bei TNM und Histologie ist möglich und für den d-uo-Datensatz ausreichend, das System exportiert diese Meldungen dann aber nicht für die Krebsregister. Ausnahme: Die Diagnosesicherung erfolgte rein klinisch. Bei Histologie einer Metastase, die zur PCa-Diagnose führte, erfassen Sie bitte die Histologie der Metastase.

• Generell sollen TNM-Codes der 8. Auflage verwendet werden.

TNM-Klassifikation 8. Auflage 2017

Urologische Tumor­erkrankung T-Kategorie N-Kategorie M-Kategorie
Prostata­karzinom T0, T1, T1a, T1b, T1c, T2, T2a, T2b, T2c, T3, T3a, T3b, T4 N0, N1 M0, M1, M1a, M1b, M1c
Blasen­karzinom T0, Ta, T1, CIS/Tis, T2, T2a, T2b, T3, T3a, T3b, T4, T4a, T4b N0, N1, N2, N3 M0, M1, M1a, M1b
Nierenzell­karzinom T0, T1, T1a, T1b, T2, T2a, T2b, T3, T3a, T3b, T3c, T4 N0, N1 M0, M1
Hoden­tumor T0, Ta, T1, T1a, T1b, CIS/Tis, T2, T3, T4 N0, N1, N2, N3 M0, M1, M1a, M1b
Penis­karzinom T0, Ta, T1, T1a, T1b, CIS/Tis, T2, T3, T4 N0, N1, N2, N3 M0, M1
TX = kann nicht beurteilt werden; T0 = kein Tumor
© Deutsche Uro-Onkologen 2021

Schlüssel:

T = Ausbreitung des Primärtumors

N = Ausbreitung von regionären Lymphknotenmetastasen

M = Fehlen oder Vorhandensein von Fernmetastasen

L = Lymphgefäßinvasion

V = Veneninvasion (V1 = mikroskopische Veneninvasion, V2 = makroskopische Veneninvasion)

Pn = Perineuralinvasion

S = Serumtumormarker (S1–S3 = Wenigstens einer der Serumtumormarker erhöht)

Bei Beachtung folgender Hinweise wird die Ihnen vom Krebsregister ggf. übersandte Fehlerliste nach unserer Erfahrung deutlich weniger umfangreich ausfallen:

• Das Präfix p soll nur verwendet werden, wenn ein Organ vollständig entfernt und pathologisch untersucht wurde. Bei einer Stanzbiopsie wäre somit z.B. cT1c zu melden. Die Kategorie pT1 existiert beim Prostatakarzinom per Definition der UICC nicht.

Ab der 7. Auflage TNM ist die Angabe MX nicht mehr vorgesehen. Eine Verwendung der 6. Auflage ist für die Krebsregistermeldung technisch bis auf weiteres zulässig, wird aber von den Krebsregistern nicht gern gesehen.

• Zur Angabe 'NX': Sie macht nur bei High-Risk-Patienten Sinn und wird daher von einigen Krebsregistern regelmäßig hinterfragt. Bei Low-Risk bzw. Itermediate-Risk wählen Sie besser N0.

• Generell sollen UICC-Codes der 8. Auflage verwendet werden, die wir Ihnen hier wie folgt tabellarisch zusammenfassen.

UICC-Klassifikation 8. Auflage 2017

UICC-Stadium Prostata­karzinom Blasen­karzinom Nierenzell­karzinom Hoden­tumor Penis­karzinom
UICC 0 Ta oder CIS/Tis N0 M0 CIS/Tis N0 M0 Ta oder CIS/Tis N0 M0
UICC I T1 oder T2a N0 M0 T1 N0 M0 T1 N0 M0 alle T N0 M0 T1a N0 M0
UICC IA T1 N0 M0 S0
UICC IB T2-4 N0 M0 S0
UICC IS T1-4 N0 M0 S1-3
UICC II T2b oder T2c N0 M0 T2 N0 M0 T2 N0 M0 alle T N1-3 M0 T1b N1 M0 oder T2 N0-1 M0 oder T3 N0 M0
UICC IIA N1 S0-1
UICC IIB N2 S0-1
UICC IIC N3 S0-1
UICC III T3 oder T4 N0 M0 T3 oder T4a N0 M0 T3 oder T1-3 N1 M0 alle M1 T1-3 N1-2 M0
UICC IIIA M1a S0-1 T1-3 N1 M0
UICC IIIB N1-3 S2 oder M1a S2 T1-3 N2 M0
UICC IIIC N1-3 M0 S3 oder M1a S3 oder M1b
UICC IV alle T N1 M0 oder alle M1 T4b N0 M0 oder alle T N1 M0 oder alle M1 alle T4 oder alle M1 T4 oder N3 oder M1
© Deutsche Uro-Onkologen 2021

Das wichtigsten Arbeitsmittel, um korrekt zu kodieren, ist derzeit: https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/

Navigieren Sie hier zur Codesuche im „ICD-O 3 zweite Revision“, im „ICD-10-GM 2021“ und im „OPS 2021“

Grad I: Abweichung vom normalen postoperativen Verlauf, jedoch ohne notwendigen Einsatz von pharmakologischen, chirurgischen, endoskopischen oder radiologischen Therapien. Lediglich der Einsatz von Antiemetika, Antipyretika, Analgetika, Diuretika, Elektrolyten und Physiotherapie ist erlaubt. Die Eröffnung von infizierten Wunden, die bettseitig erfolgt, fällt ebenfalls unter Grad I.

Grad II: Notwendigkeit anderweitiger pharmakologischer Therapeutika und/oder parenterale Ernährung sowie Bluttransfusionen.

Grad III: Einsatz von chirurgischen, endoskopischen oder radiologischen Interventionen.
Grad IIIa: ohne Vollnarkose
Grad IIIb: mit Vollnarkose

Grad IV: Auftreten lebensbedrohlicher Komplikationen, die eine intensivmedizinische Behandlung erfordern. Dazu gehören auch Komplikationen, die das zentrale Nervensystem betreffen (exkl. TIA).
Grad IVa: Dysfunktion eines Organs (einschließlich Dialyse)
Grad IVb: Dysfunktion mehrerer Organe

Grad V: Tod

Hinweis: Wir geben an der Stelle die uns freundlicherweise vom Krebsregister Schleswig-Holstein überlassenen Definitionen wieder.

• Der Begriff „Screening“ sollte nur verwendet werden, wenn der Tumor im Rahmen eines offiziellen GKV-Screeningprogramms entdeckt wird (und der Patient im vorgesehenen Alterssegment ist).

• Alle anderen Untersuchungen, die bei asymptomatischen Personen gemacht werden und zum Tumor führen, sind Früherkennung, z.B. der symptomlose Ultraschall der Niere oder das „Manager-Checkup"-MRT oder der symptomlose PSA-Test.

Selbstuntersuchung bedeutet, dass der Patient einen verdächtigen Befund auf Basis einer aktiven eigenen, meist regelmäßigen, Untersuchung an sich entdeckt hat (oft bei Hodentumor der Fall).

Symptomatisch heißt, dass etwas wegen eines Symptoms auffällt (ohne danach gesucht zu haben), z.B. Blut im Stuhl, Schmerzen, eine blutende Hautveränderung, ein Knoten, eine Schwellung etc.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Befall zu dokumentieren. Für die (nicht obligatorische) Angabe bei der Krebsregistermeldung ist eine Prozentzahl erforderlich. Bitte fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Krebsregister nach, wie die Prozentzahl zu ermitteln ist. In der Regel bevorzugen die KR die Möglichkeit 1).

1) Laut Angabe im Bundesanzeiger (Prostatamodul, 2017) ist eine „semiquantitative Abschätzung des Prozentsatzes der Gesamtkarzinomfläche / Gesamtstanzzylinderfläche der am schwersten befallenen Stanze“ vorzunehmen. Wortgleich auch im Handbuch für Meldungen an das Klinische Krebsregister Niedersachsen und das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (2019, S. 214).

2) Legen Sie alle Stanzen aneinander und lesen Sie den Gesamt-Millimeterwert ab.

3) Geben Sie den Gesamtprozentwert aller Stanzen an. Wenn im Pathologiebericht ein Prozentwert pro Stanze angegeben ist, bilden Sie den Durchschnitt aller Stanzen (inkl. der nicht befallenen). Beispiel: Stanze 1 = 50%; Stanze 2 = 80%; Stanze 3 = 0%. => Ø = 43,33 %.

4) Dokumentieren Sie nur die am stärksten befallene Stanze in mm.

Das Tumorsokumentations-System lässt alle Möglichkeiten zu.

Für den d-uo-Datensatz sind alle Operationen und Strahlentherapien relevant und dokumentierbar. Für die Krebsregister sind nur die Operationen und Strahlentherapien relevant, die

a) tumorspezifisch sind

b) von Ihnen selbst durchgeführt wurden.

In den Export für die Krebsregister fließen nur Meldungen ein, die die Kriterien a) und b) erfüllen.

Stanzbiopsien (OPS 1) sind diagnostische Prozeduren. Auch sie können für den d-uo-Datensatz dokumentiert werden, fließen jedoch ebenfalls nicht in die Krebsregistermeldung ein, selbst wenn sie in der eigenen Praxis durchgeführt wurden. Die Krebsregister honorieren nur die krebsspezifischen therapeutischen Prozeduren.

Der NCI-Katalog liegt derzeit in keiner offiziellen deutschen Übersetzung vor. Wenn Sie bei der Verwendung oder Auswahl Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an sie Geschäftsstelle (Tel. 030 2844 5005, per E-Mail an ct@d-uo.de oder per Fax an 030 2844 5009).

Eine individuelle Anpassung ist derzeit nicht vorgesehen. Jedoch „lernt“ der Reiter Am häufigsten verwendet systemweit aus den Einträgen aller Nutzer. Darum finden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit den gesuchten Eintrag sofort in diesem Karteireiter.

Beim Tumordok. 2.0 hat d-uo die zur Verfügung stehenden Therapieschemata und Wirkstoffe konsolidiert. Praxen können wie gehabt aus bestehenden, für alle Praxen gültigen Schemata wählen, aber nicht mehr selbst Schemata und Wirkstoffe anlegen. Im alten Tumordok.-System zugeordnete, selbst erstellte Therapieschemata bleiben in den Bestandspatienten erhalten, können aber nicht mehr erneut ausgewählt und zugewiesen werden

Falls ein Schema oder Wirkstoff fehlt bzw. die Indikation eines vorhandenen Schemas erweitert werden soll: Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle per E-Mail an ct@d-uo.de oder per Fax an 030 2844 5009 mit folgenden Angaben:

• Wirkstoffname

• Indikation (Auswahl: Prostata, Penis, Hoden, Niere, Harnorgane, Sonstige)

• Therapieart an (Auswahl: Chemotherapie, Hormontherapie, Immun- und Antikörpertherapie, zielgerichtete Substanzen, systemische Radiotherapie, Instillationstherapie, sonstige Therapieart)

• ggf. Medikamentenname, Wirkstärke, Darreichungsform, Anzahl und Dauer der Zyklen

Wir werden das Schema bzw. den Wirkstoff zeitnah prüfen, in das System einpflegen und freigeben.

Ja. Nach 90 Tagen gibt das System in der Patientenliste „Aktualisierung erforderlich“ aus, wenn der betroffene Patient in der Zwischenzeit keine Änderungen oder Neueintragungen erhalten hat. Die Folgemeldung „keine Änderung“ wird entsprechend vom System erzeugt und von den Krebsregistern vergütet in: BW, HE, NW, MV, RP, ST, TH.

PATIENTEN DOKUMENTIEREN: SPEZIALFÄLLE

Zur Eingabe von ??.12.2021 klicken Sie im Datumswähler oben auf den Monat und wählen dann „Dezember“. Bzw. tippen Sie direkt in die Datumszeile „12.2021“.

Wenn nur das Jahr bekannt ist, geben Sie einfach „2021“ ein, oder wählen Sie das Jahr direkt im Datumswähler.

Ausnahme: Der Beginn einer Systemtherapie muss mindestens monatsgenau angegeben werden. Falls das genaue Datum nicht bekannt ist, insbesondere bei weiter zurückliegenden oder von anderen Praxen durchgeführten Therapien: Ersetzen Sie den Monat durch 7 (Juli), den Tag duch 15.

PSA-Werte, die vom Analysegerät als „unterhalb der Nachweisbarkeitsgrenze“ ausgegeben werden, sind medizinisch als Null anzusehen und mit „0“ zu dokumentieren.

Nein, alle relevanten Biopsiedaten für PCa werden in der Ersterhebung erfasst, da die Biopsie die Grundlage der Diagnose ist. Eine eigene OP für die Biopsie kann prinzipiell im Tumordokumentations-System angelegt werden, sie wäre aber in großen Teilen redundant zur Diagnosemeldung. Sie wäre auch nicht Bestandteil der Krebsregister-Meldung, weil die Meldung diagnostischer Prozeduren von den Krebsregistern nicht gewünscht und im Export herausgefiltert wird. Verpflichtend zu dokumentieren ist ggf. die radikale Prostatektomie.

Brustkrebs beim Mann ist eine Erkrankung, die mangels Alternativen auch von Urologen betreut wird. Die Erfassung solcher und anderer seltener Tumoren über das Tumordokumentations-System ist derzeit nicht vorgesehen, weil sich der Forschungsgegenstand der Registerstudie, auf der das System basiert, auf das urologische Kerngebiet (Prostata, Niere, Blase) beschränkt. Bitte melden Sie diese Tumoren manuell an ihr Krebsregister, z.B. indem Sie den Patienten im Melderportal separat anlegen.

• Sie dokumentieren eine Induktionstherapie: Legen Sie die gesamte Serie als eine einzelne Therapie mit Beginn und Ende an.

• Sie dokumentieren eine Erhaltungstherapie: Legen Sie hierfür eine neue Therapie an, z.B. bei BCG pro Triplette ein eigenes Therapie-Formular an.

• Bei Therapiewechsel beenden Sie die Therapiedokumentation (Enddatum eintragen und „Grund für das Therapieende“ = Therapiewechsel), dann legen Sie eine neue Therapie an.

Hier ist als Faustregel zwischen a) invasiv (früher: tief) = i.d.R. C-Diagnose und b) nicht-invasiv (früher: oberflächlich) = i.d.R. D-Diagnose zu unterscheiden. Entscheidend für die Codierung ist der im Histologiebericht angegebene Gewebetyp nach ICD-O:

• Gewebetyp ICD-O = 8120/2 („Tis“) oder 8130/2 („Ta“) soll i.d.R. als ICD-10 D09.0 codiert werden.

• Gewebetyp ICD-O = 8120/3 oder 8130/3 (papillär; veraltete Klasse) soll hingegen als ICD-10 C67 codiert werden.

• Gewebetyp ICD-O = 8120/0 = gutartig, in der Regel nicht zu melden, als ICD-10 D.30.x codieren.

• Gewebetyp 8120/1 (veraltete Klasse) oder 8130/1 soll i.d.R. als D41.4 codiert werden*.

Beachten Sie: T1 ist zwar bindegewebsinvasiv, aber nicht muskelinvasiv**. Wir empfehlen die Codierung als C67.

*Vgl. Stegmaier, C. et al.: Das Manual der Krebsregistrierung, München 2019, S. 46ff.

**Vgl. Wittekind, C. (Hg.): TNM – Klassifikation maligner Tumoren, 8. Aufl., korrigierter Nachdruck, Weinheim 2020, S. 259.

Nachresektionen werden im Tumordokumentations-System als neue OP angelegt. Geben Sie die Intention mit kurativ an, und Art des Eingriffs als Nachresektion.

Weil der histologische Befund hier i.d.R. gesundes Gewebe beurteilen wird, erfassen Sie ihn wie folgt: Verwenden Sie die aktuelle Histologie-Nr., geben aber den Gewebetyp der ursprünglichen Histologie ein (Grund: beim histolog. Typ fordern die Krebsregister den ICD-O-Katalog, der kein gesundes Gewebe enthält).

Setzen Sie abschließend Residualstatus = R0 und Primärtherapie = nein.

Wird eine Nachresektion einer Blasen-OP innerhalb von 8 Wochen nach der primären OP durchgeführt, so ist die Nachresektion nicht meldepflichtig. Wird die Nachresektion außerhalb von 8 Wochen nach der primären OP durchgeführt, so ist diese meldepflichtig. Einige Krebsregister bestehen allerdings auch auf Meldung von Nachresektionen unter 8 Wochen.

Wählen Sie im Formular „Abschluss“ den ICD-10-Code R99 und Tumorassoziation = Tumorabhängigkeit nicht entscheidbar, falls Sie die Todesursache nicht kennen. Legen Sie Schalter „Tod selbst festgestellt“ um, wenn Sie den Tod selbst festgestellt haben. Nur in diesen Fällen wird die Meldung für die Krebsregister exportiert.

Für die Dokumentation der Berufskrankheiten relevante Stoffe, mit denen Chemiearbeiter regelmäßig gearbeitet haben (N.B. diese Liste ist aus Platzgründen nicht in der eigentlichen Dokumentation darstellbar):

4-Aminodiphenyl (4-Aminobiphenyl), 4-Chlor-o-toluidin, aromatische Amine, Auramin, Azofarbstoffe, β-Naphthylamin (2-Naphthylamin), Beizen für Holz, Benzidin, Chlordime-form, Farben, Farbstoffe, Magenta, o-Toluidin, Papierfarbstoffe, Pech, Teer, Kreosot

Die Dokumentation erfolgt unter Anamnese > Risikofaktoren > Berufliches Risiko > Noxen-Berufskrankheit

Dokumentieren Sie unter „Ersterhebung > Histologie“ in dem Fall den histologischen Befund der Metastase mit Befunddatum und Gewebetyp.

Geben Sie „beidseitig“ bei paarigen Organen generell nur an, wenn identische Histologien vorliegen.

Darüberhinaus: Krebsregister nehmen im urologischen Bereich „beidseitig“-Meldungen nur für das Nephroblastom (Wilms-Tumor) an. Falls z.B. Harnleiter beidseitig betroffen sind, oder bei zwei gleichzeitig betroffenen Hoden: Legen Sie zwei Tumorerhebungen an, sodass mit "links" und "rechts" separat gemeldet wird. Alternativ nur eine (ohne Seitenangabe) mit Diagnose C63.9 oder C68.9 (Mann) bzw. C57.9 (Frau).

Wenn sehr wahrscheinlich ist, dass es sich um einen aus der Blase kommenden Sekundärtumor handelt, dokumentieren Sie diesen inkl. neuer Histologie unter „Verlauf“ als Rezidiv des Blasentumors.

Die Progressmeldung ist bei Krebsregistern i.a. nach dreimaligem PSA-Anstieg meldepflichtig.

KREBSREGISTER ALLGEMEIN

① Button „Krebsregister“ in den Menüzeile ganz oben klicken.

② Button „Hinzufügen“ klicken.

③ Meldedatum (= heutiges Datum) eintragen und speichern.

④ Das System erzeugt jetzt die Meldedatei. Das kann je nach Patientenzahl einige Sekunden dauern.

⑤ Eine neue Zeile mit Datum „erstellt am…“ erscheint. Schauen Sie auf den Prüfungsstatus:

• grün = die Datei ist technisch in Ordnung und kann an das Krebsregister übermittelt werden.

• grau = es wurden keine neuen zu exportierenden Fälle dokumentiert, die Datei ist also „leer“ und kann gelöscht werden.

• Wenn Sie auf die Zeile klicken, können Sie sehen, welche Patienten enthalten sind. Falls Sie Patienten vermissen, lesen Sie bitte die FAQ „Einige Patienten wurden nicht exportiert, warum?“ weiter unten.

⑥ Meldedatei herunterladen: Auf den kleinen Download-Pfeil rechts in der Zeile klicken und abspeichern.

⑦ Die eigentliche Übermittlung des Meldepakets ist regional unterschiedlich geregelt. In der Regel laden Sie die Datei in einem Online-Portal Ihres Krebsregisters hoch. Bitte beachten Sie dazu die „Krebsregister-Hinweise nach Bundesland“ weiter unten.

⑧ Sobald die Meldedatei erfolgreich an das Krebsregister übermittelt wurde: Datei im Tumordok. 2.0 abschließen, hierzu auf die Zeile mit der Meldung klicken und das Meldedatum eintragen.

⑨ Nach erfolgter weiterer Patientendokumentation: Mit dem Button „Hinzufügen“ die nächste Meldedatei erstellen. Sie enthält alle seit der letzten Meldung neu angelegten Patienten sowie alle bei bestehenden Patienten neu dokumentierten meldewürdigen Anlässe (Folgemeldungen).

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gern an die d-uo-Geschäftsstelle unter 030 2844 5005.

Falls ein Patient/eine Patientin oder nicht für das Krebsregister exportiert wird, kann das verschiedenen Gründe haben:

• Der meldende Arzt und die Meldebegründung fehlen (Patient > Tumorerkrankungen > Krebsregistermeldung).

• In der Ersterhebung wurde kein TNM und/oder kein histologischer Bericht dokumentiert, obwohl die Diagnosesicherung histologisch erfolgte.

• Die Diagnose wurde laut Ihrer Angabe nicht in Ihrer Praxis gestellt oder die OP/Therapie nicht in Ihrer Praxis oder von Ihnen als Belegarzt durchgeführt. Somit sind Sie hier nicht meldepflichtig.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gern an die d-uo-Geschäftsstelle unter 030 2844 5005.

Es gilt generell, dass Ärzte nur das melden sollen, was sie selbst gemacht haben. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie nur dann eine OP-Meldung senden, wenn sie auch der operierende Arzt waren:

• in der eigenen Praxis

• als Belegarzt im Krankenhaus

nicht aber als angestellter Arzt in einer Klinik, hier übernimmt die Klinik die Meldung

Geben Sie hierfür bitte bei Diagnosen (Ersterhebung), OPs und Therapien in der Dokumentation an, ob die Behandlung 'intern' (in Ihrer Praxis oder als Belegarzt) oder 'extern' stattgefunden hat. Im Tumordok-System können alle urologischen Behandlungen und Diagnosen dokumentiert werden, es werden aber nur die als 'selbst durchgeführt' gekennzeichneten für die Krebsregister exportiert.

Pathologie-Meldungen dienen den meisten Krebsregistern der histologischen Sicherung der Diagnose und beschränken sich auf die Angaben aus dem Pathologie-Befund. Die diagnosestellende Einrichtung ist für die Diagnosemeldung an das Register zuständig. Diese Praxis kann, nach positiver Prüfung durch die Krankenkassen, die Vergütung erhalten. Hier ist es nicht von Belang, ob die Pathologie eine Pathologiemeldung bereits vergütet bekommen hat.

Grundsätzlich gilt, dass nur gemeldet werden soll, was in der eigenen Praxis oder Klinik in Bezug auf die gesetzlich vorgegeben Meldeanlässe durchgeführt wurde. Diese Angaben werden in den Formularen des Tmordok. 2.0 abgefragt und die Meldungen hiernach automatisch erzeugt. Die Einzelheiten sind bei Unsicherheit ggf. mit dem regionalen Krebsregister abzustimmen. Auch die Vergütung kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Bei einigen Krebsregistern wird die Vergütung geteilt, bei anderen gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Hinweis: Das System erzeugt aus der vollständigen Dokumentation alle Meldeanlässe automatisch.

Es wird generell zwischen Erstmeldung und Folgemeldung unterschieden.

Erstmeldung: Hier wird die Diagnose des vorliegenden Tumors zusammen mit den persönlichen Patienten-Daten (Anschrift, Krankenkassen-Nummer etc.) gemeldet.

• Zu Folgemeldungen zählen:

o OP-Meldung: i.d.R. nur selbst durchgeführte Operationen

o Therapien: neue Chemotherapie, Hormonbehandlung, Strahlentherapie (wenn selbst durchgeführt) u.a. Auch das Ende einer Therapie ist ein Meldegrund.

o Verlauf/Nachsorge: Nachsorgen sind in bestimmten Fällen Meldeanlässe, z.B. Leitliniengerechte Nachsorgeuntersuchung, Rezidivfreiheit, stabiler Krankheitsverlauf, Metastase entdeckt oder Progress. Die Meldeverpflichtung kann je nach Krebsart und Krebsregister/Bundesland variieren. Blutbildkontrollen im Rahmen einer Chemotherapie, die zur Überwachung der Chemotherapie dienen, sind nicht meldepflichtig.

o Abschluss/Tod/Lost to follow-up (Todesmeldung nur, wenn selbst diagnostiziert).

Bitte handeln Sie nach Einreichen Ihres Meldepakets entsprechend der Rückmeldung Ihres Krebsregisters:

Das Krebsregister hat nichts zu bemängeln: Meldedatei im d-uo-Tumordok.-System abschließen (auf die Zeile mit der Meldung klicken und Meldedatum eintragen) und weiter dokumentieren. Neue Meldedatei erzeugen, wenn die nächste Meldung eingereicht werden soll

Das Krebsregister hat Ihre Meldedatei komplett abgelehnt oder ein ggf. vorhandener Probelauf im Melderportal wurde nicht bestanden: In der Dokumentation im Tumordok.-System Korrekturen vornehmen, Meldedatei im Tumordok.-System löschen, neu erzeugen und dann einreichen

Das Krebsregister hat einzelne Patienten-Meldungen abgelehnt/gesperrt, die restlichen aber akzeptiert: Meldedatei abschließen, Korrekturen in der Dokumentation im Tumordok.-System vornehmen, neue Meldedatei erzeugen (diese enthält dann nur noch die korrigierten Meldungen und ggf. inzwischen neu angelegte Patienten)

Hinweis: Nutzen Sie, falls im Melderportal angeboten, immer den "Probelauf" oder "Prüflauf", bevor Sie Ihr Meldepaket endgültig übermitteln. Bitte halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit Ihrem Krebsregister, ob bei Korrekturwünschen/Fehlerlisten das gesamte Meldepaket nochmals eingereicht werden soll, oder ob beim nächsten Meldegang nur einzelne Korrekturmeldungen zusammen mit den neuen Meldungen kommen sollen.

Die Nummer der Krankenkasse (IK-Nummer) ist zwingend 9-stellig, sie beginnt i.d.R. mit der Ziffernfolge 10. Falls Ihr Praxisverwaltungssystem nur eine 7-stellige Nummer ausgibt, fehlt meist die vorangestellte 10.

IK-Nummern können Sie nötigenfalls hier recherchieren: https://www.cida.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/07/IK_Liste_Krankenkassen.xls oder https://sviweb.dguv.de/dguvSviWeb/faces/SDLG_IkSuchen

Die Korrektur wird mit der nächsten Folgemeldung übermittelt (Verlau/OP/Therapie etc.). Eine Übermittlung ausschließlich der Stammdaten zur Korrektur von IK-Nummern/Adressdaten etc. ist in der bestehenden Datenstruktur der ADT-GEKID nicht vorgesehen.

Das System erzeugt Korrekturmeldungen automatisch und bündelt sie mit dem nächsten erstellten Meldepaket.

Nur meldungsrelevante Anlässe erzeugen eine Korrekturmeldung. Eine Änderung der Stammdaten (z.B. Anschrift des Patienten) erzeugt an sich keine Korrekturmeldung, wird aber bei der nächsten regulären Meldung mit exportiert.

Eine geänderte ICD-10-Zuordnung der Tumorerkrankung oder ein geändertes Datum der TNM-Klassifikation z.B. erzeugen hingegen eine neue Meldung unter Referenz der ursprünglichen Meldungs-ID.

Alles, was Sie tun müssen, ist, die Änderungen zu dokumentieren bzw. die „vertippten“ Angaben in der Dokumentation des Patienten zu korrigieren. Alles weitere geschieht beim nächsten Export automatisch.

Meldung/Folgemeldung: Die erste vom System erstellte Meldung enthält alle bis dahin angelegten Patienten, für die der meldende Arzt und die Meldebegründung (Aufkläung / Einverständnis) dokumentiert ist (Patient > Tumorerkrankungen > Krebsregistermeldung). Wenn Ihre Meldedatei vom Krebsregister nicht beanstandet wurde, schließen Sie sie ab, indem Sie auf die Zeile mit der Meldung klicken und das Meldedatum eintragen. Danach können Sie mit dem Button „Hinzufügen“ die nächste Meldung erstellen. Diese enthält alle seit der letzten Meldung neu angelegten Patienten sowie alle bei bestehenden Patienten neu dokumentierten meldewürdigen Anlässe (Folgemeldungen).

Korrekturmeldung: Hat das Krebsregister Ihre Meldedatei grundsätzlich akzeptiert, Sie bemerken selbst aber einen Fehler (z.B. ein falsch eingegebener ICD-Code), bzw. das Krebsregister moniert einzelne Meldungen, dann korrigieren Sie den Fehler in der Dokumentation. Beim nächsten Krebsregister-Export wird (neben allen regulären Daten) für den entsprechenden Patienten automatisch eine Korrekturmeldung erstellt, durch die die betroffenen, jetzt korrigierten Daten erneut dem Krebsregister übermittelt werden.

Tragen Sie zunächst das Meldedatum der vorherigen Export-Datei ein (dazu die Zeile mit der Datei anklicken), um die Meldung zu abzuschließen. Erst danach kann eine neue Export-Datei erzeugt werden. Das verhindert doppelte bzw. inkonsistente Meldungen an die Krebsregister.

Bitte schließen Sie die Exportdatei in jedem Fall erst ab, wenn das Meldepaket beim Krebsregister vollständig hochgeladen und akzeptiert wurde. Bitte beachten Sie dabei, dass eine erneute Bearbeitung des Exports nach dem Abschluss nicht mehr möglich ist.

Es empfiehlt sich – je nach Meldefrist Ihres Krebsregisters sowie der Zahl der neu diagnostizierten Tumorerkrankungen in Ihrer Praxis – neue Patienten und Folgedokumentationen eine Zeitlang zu sammeln und regelmäßig beispielsweise einmal pro Woche oder einmal pro Quartal Meldung zu machen.

Bei Erstellung eines Meldepakets werden alle Fälle, die neu angelegt wurden oder bei denen seit Erstellung der letzten Meldung meldepflichtige Ereignisse dokumentiert wurden, in einer einzigen Datei zusammengefasst.

Die Übermittlung des Meldepakets mit den Daten zur Krebsregistermeldung ist regional unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich laden Sie die im Tumordok.-System erzeugte Exportdatei auf Ihren Rechner herunter und laden sie dann in einem Portal Ihres regionalen Krebsregisters wieder hoch bzw. übermitteln sie auf einem anderen Weg an das Register. Bitte beachten Sie dazu die Krebsregister-Hinweise nach Bundesland weiter unten.

Schließen Sie die Export-Datei ab, indem Sie das tatsächliche Versanddatum der Datei an das Krebsregister dokumentieren. Dazu klicken Sie die Datei im Bereich „Krebsregister“ an und füllen das Feld „Gemeldet am“ aus.

Bitte führen Sie diesen Schritt in jedem Fall erst durch, wenn das Meldepaket beim Krebsregister vollständig hochgeladen und akzeptiert wurde. Bitte beachten Sie dabei, dass eine erneute Bearbeitung des Exports nach dem Abschluss nicht mehr möglich ist.

Eine bundesweite direkte Anbindung des Tumordokumentations-Systems an alle Krebsregister wird angestrebt. Sie ist momentan aus Gründen des Datenschutzes sowie aus landesrechtlichen, bürokratischen und (auf Seiten der Krebsregister) technischen Gründen jedoch noch nicht möglich. Eine Erweiterung des ADT-GEKID-Datensatzes, die die erforderliche Kommunikation in beide Richtungen erlaubt, ist in Planung.

KREBSREGISTER-HINWEISE NACH BUNDESLÄNDERN

Meldefrist: Ende des Folgequartals

Hochladen via Melderportal (ITChoice): https://www.krebsregister-bw.de/melderportal/

Informationen: https://www.krebsregister-bw.de/meldende/meldeprozess/

Kontakt: 0711 137909-200

Meldefrist: 2 Monate

Derzeit sind XML-Meldungen über die Bayerncloud einzureichen, für Zugänge können sich Ärzte an ihre zuständigen Regionalzentren wenden.

Informationen: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/krebsregister/aerzte/meldeform/index.htm

Meldefrist: 4 Wochen

Ein Melderportal befindet sich seit geraumer Zeit im Aufbau. Die aus dem d-uo-Tumordok.-System exportierte XML-Datei kann derzeit über einen Upload-Client eingereicht werden. Informationen hierzu:

https://kkrbb.de/meldewege/

Meldefrist: 6 Wochen

Hochladen via Melderportal: https://melderportal.krebsregister-bremen.de/Melderportal/login.html

Meldefrist: 8 Wochen

Hochladen via Melderportal (ITChoice): https://hkr-melderportal.hamburg.de/Melderportal/login.html

Informationen: https://www.hamburg.de/krebsregister/4330272/informationen-praxen-kliniken/

Meldefrist: „unverzüglich“ (keine Angabe einer Wochenzahl, aber „mindestens einmal pro Quartal“)

Es existiert seit 2023 ein Melderportal (GTDS) mit direktem Upload im Webbrowser.

Zugang: https://portal.hessisches-krebsregister.de/hkr/meldeportal/Login

Informationen: https://hessisches-krebsregister.de/meldende/uebermittlungswege-der-meldungen/webupload-im-meldeportal/

Kontakt: 069 5660876-11

Meldefrist: 6 Wochen

Melderportal (GTDS): https://www.melderportal.kkr-mv.de/

In Mecklenburg-Vorpommern ist über das Melderportal vorerst nur eine händische Meldung von Einzelfällen möglich. Der XML-Paket-Upload geschieht derzeit über eine Java-Anwendung (kostenlos). Hierzu melden Sie sich beim Krebsregister unter 03834 / 86-5006 und fordern Ihre elektr. Melder-ID an. Dann besuchen Sie das Melderportal und laden dort die Java-Anwendung herunter.

Weitere Informationen: https://www.kkr-mv.de/melder/

Meldefrist: 2 Wochen

Hochladen via Melderportal (ITChoice): https://melderportal.kk-n.de/Melderportal/login.html

Informationen: https://www.kk-n.de/

Telefon: 0511 277897-0

Meldefrist: 6 Wochen

Seit Ende 2019 Einreichen über Melderportal (ITChoice), das allerdings in der 1. Ausbaustufe die Anbindung an das KVSafenet voraussetzt.

Zugang Melderportal (Rechner muss hierzu an das KV-Safenet angeschlossen sein via Connector der Telematik-Infrastruktur): https://melderportal.landeskrebsregister.nrw/Melderportal

Informationen: https://www.landeskrebsregister.nrw/melder/melderportal/

Alternativ: Das Einreichen der XML-Datei wird über eine zu installierende kostenlose Java-Anwendung „EpiCan“ gehandhabt (Hinweis: Die Nutzung von EpiCan läuft aus).

Informationen: https://www.landeskrebsregister.nrw/melder/datenerfassung-und-datenuebermittlung/.

Zusätzlich zur Software muss ein Zugang zum KVSafenet bestehen, den Einzelpraxen zur Übermittlung der Abrechnungsdatei in der Regel schon haben. Die ab 2019 verpflichtende TI-Gematik enthält die KVSafenet-Funktion. Für Praxen, die weder an das KVSafenet noch TI-Gematik angeschlossen sind: Tokens zur Nutzung des KVSafenet werden weiterhin vergeben.

Einrichtung des Melderportals: Datenannahmestelle via Tel. 0234 54509-111 –Auswahl „2“ für technische Fragen.

Meldefrist: 4 Wochen

Hochladen via Melderportal (ITChoice): https://melderportal.krebsregister-rlp.de/login.html

Informationen: https://www.krebsregister-rlp.de/fuer-melder/

Zum Freischalten des XML-Imports im Melderportal ist einmalig ein Anruf im Krebsregister nötig: 06131/97175-0 (Kontakt: Frau Süslü).

Meldefrist: 4 Wochen

Hochladen via Melderportal: https://www.melderportal.krebsregister.saarland.de/Melderportal/login.html

Meldefrist: 4 Wochen

Ein Melderportal ist geplant, Zeitpunkt der Umsetzung noch unklar, voraussichtlich bis 2023. Bis dahin können XML-Dateien auf CD-ROM oder über eine Cloud-Lösung eingereicht werden (die Cloud-Software wird vom Krebsregister ausgereicht).

Informationen: https://www.krebsregister-sachsen.de/melder/services-fuer-melder.html und https://www.krebsregister-sachsen.de/melder/elektronische-meldung.html

Patienten, die der Teilnahme an der Registerstudie widersprochen haben, müssen in Sachsen bis auf weiteres manuell gemeldet werden.

Meldefrist: 8 Wochen

Hochladen via Melderportal („Annahmeportal“) (GTDS): Die einmalige Einrichtung per Telefon ist mit dem Support des Krebsregisters erforderlich. Schicken Sie dazu eine E-Mail an support-oc@kkr-lsa.de.

Melderportal: https://oc.kkr-lsa.de/index.php/login

Weitere Informationen: https://www.kkr-lsa.de/melder/meldeweg; Tel. 0340 85072105

Meldefrist: 10. Werktag des Folgemonats

Hochladen via Melderportal (ITChoice): https://melderportal.krebsregister-sh.de/Melderportal/login.html

Zur Nutzung des Melderportals ist initial eine E-Mail an krebsregister-sh@aeksh.de zu schreiben mit Bitte um Freischaltung der XML-Uploadfunktion.

Informationen: https://www.krebsregister-sh.de/

Meldefrist: 4 Wochen

Informationen zum Einreichen der Meldung: https://www.krebsregister-thueringen.de/index.php/fuer-melder/elektronische-tumormeldungen/

Das Melderportal zum Upload der Meldedatei im Webbrowser ist im Juli 2023 in Betrieb gegangen.

Stand: 26.08.2024